„Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden!“ Artikel 3, Absatz 3 GG
Barrierefreiheit bedeutet die uneingeschränkte Nutzung von Gegenständen, Gebrauchsgütern, Objekten und Informationen durch alle Menschen über denselben Zugangsweg.
Diese Worte veranlassten die Firma „Gedert – Objekt Einrichtungen GmbH“ aus Starkenburg zum Handeln.Auf Ihrem Portal www.barrierefrei.de können sich ab sofort sowohl behinderte als auch nicht behinderte Menschen über barrierefreies Bauen und Leben informieren. Das neue Referenzportal bietet deutschlandweit Adressen und Kontakte von Firmen, die darauf spezialisiert sind, das Leben von behinderten Menschen so einfach und unkompliziert wie möglich zu gestalten. Die Partner der „Gedert – Objekt Einrichtungen GmbH“ beschäftigen sich insbesondere damit, Wohnungen und andere öffentliche und nichtöffentliche Gebäude gemäß geltender „DIN“ – Normen barrierefrei zu planen, zu bauen und einzurichten.
Das Mammutprojekt zur Realisierung dieser barrierefreien Internetseite wurde den Spezialisten der „Internet- & Softwareagentur KREADO“ aus Bernburg anvertraut. Zur technischen Umsetzung des DIN-konformen Portals www.barrierefrei.de mussten neben umfangreichem technischem Fachwissen auch rechtliche Grundlagen berücksichtigt werden. Die Web Content Accessibility Guidelines vom Word Wide Web Consortium und die Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik (BITV) legen fest, wie barrierefreie Internetauftritte gestaltet sein sollen. Behinderten und nicht behinderten Menschen soll dabei gleichberechtigter Zugang zu Angeboten der Informationstechnik gewährleistet werden.
Statistisch gesehen sind Menschen mit Behinderung überdurchschnittlich häufig im Internet. Es müssen daher Internetangebote geschaffen werden, die den besonderen Bedürfnissen dieser Menschen gerecht werden. Mittels verschiedener Geräte ist es ihnen möglich, Computer – und somit auch das Internet – voll zu nutzen. So können blinde Menschen beispielsweise über eine spezielle Soft & Hardware einen gut strukturierten Text in der Brailleschrift lesen. Sehschwache Menschen hingegen benötigen eine Skalierbarkeit der Schrift, sodass sie die Schriftgröße an ihre Sehfähigkeit anpassen können. Auch Gehörlose oder Schwerhörige deren erste Sprache die Gebärdensprache ist, benötigen speziell auf sie zugeschnittene Darstellungsformen. Im Gegensatz zu den bei diesem Projekt verwendeten Content Management und Shopsystemen „KREASFERO® CMS 1.5 und KREASFERO® SHOP 2006 erzeugen viele der derzeit üblichen Content-Management-Systeme (CMS) und Webshops Seiten, die für behinderte Menschen schlecht zugänglich sind. Grundvoraussetzung für barrierefreie Internetseiten ist die Einhaltung von Webstandards.
Bereits heute gehört die Barrierefreiheit ganz selbstverständlich zum positiven Image einer Firma. Von diesem Höchstmaß an Benutzerfreundlichkeit profitieren nicht nur Sehbehinderte oder Schwerhörige, sondern auch ältere Menschen, die sich im Laufe der Zeit immer mehr mit dem Internet beschäftigen werden.
Profitieren Sie auch davon!