KFW Fördermittel richtig nutzen- oder in wenigen Schritten zur richtigen Förderung!

Internet- Werbeagentur Leipzig – KFW Beratung für Startups und Gründer

Gründer und junge Unternehmer sind meist nicht besonders gut mit finanziellen Mitteln oder Startkapital gesegnet und scheuen daher oft den Gang zum Profi. Aber jeder der bereits ein eigenes Geschäft aufgezogen hat weiß, dass gerade in der Anfangszeit eine ganze Menge falsch gemacht werden kann. Die leipziger Internet- Werbeagentur Kreado hilft StartUp´s, Existenzgründern und jungen Unternehmen dabei ihre Geschäftsidee oder ihr Gewerbe von Anfang an richtig aufzuziehen. Leider sind die Wege an dieses Ziel oft mit Bergen von Papier gepflastert und lassen auch den besten Paragraphenreiter schnell verzweifeln. Daher nun ein kurzer Abriß was es dabei zu beachten gilt.

Wer darf die KFW Fördermittel überhaupt beantragen?

Dafür ist es zunächst nötig zu wissen ob man die Fördermittel überhaupt in Anspruch nehmen darf. Hierzu müssen Sie im Bereich der gewerblichen Wirtschaft ( Handel, Handwerk, Industrie, Gast- und Fremdenverkehrsgewerbe, Handelsvertreter und -makler, sonstiges Dienstleistungsgewerbe, Verkehrsgewerbe) tätig sein oder einen der folgenden freien Berufe ausüben (Achtung: Ihr  überwiegender Geschäftszweck sollte nicht auf die entgeltliche Unternehmensberatung ausgerichtet sein).

Wie lange darf man KFW Fördermittel beantragen?

Der Beginn der selbständigen Tätigkeit sollte wenn möglich schon erfolgt sein und zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht länger als 5 Jahre zurückliegen. Dies kann man am einfachsten durch die Gewerbeanmeldung bzw. den Handelsregistereintrag nachweisen.

Was ist eine selbständige Tätigkeit?

Als selbständige Tätigkeit wird anerkannt: Gründung und Unternehmensübernahme oder tätige Beteiligung mit Geschäftsführungsfunktion. Hier ist zu beachten, dass die Existensgründung auf eine Vollzeitexistenz ausgerichtet sein muss. Auch bei der Umwandlung eines Nebengewerbes in ein Hauptgewerbe sind Sie antragsberechtigt, wichtig ist dabei das Anmeldedatum des Hauptgewerbes beim zuständigen Gewerbeamt.

Was können wir als Internet- Werbeagentur Leipzig im Rahmen dieser KFW Förderung für Sie tun?

Jedes StartUp Projekt oder jedes Geschäftsmodel ist individuell und wird bei professioneller Herangehensweise durch unsere Agentur zunächst einer genauen Analyse auf Sinn und Machbarkeit geprüft. Wir optimieren für Sie das bestehende Unternehmenskonzept, bereiten Sie auf ein Finanzierungsgespräch vor, erstellen ein Marketingkonzept, eine Marktanalyse und einen Finanz- sowie Liqiditätsplan, wobei alles genau auf Ihr Untrernehmen zugeschnitten wird. Wir machen Ihre Geschäftsidee oder Ihr StartUp Konzept Fit für die Zukunft und bieten Coachingmaßnahmen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen und organisatorischen Fragen zur Steigerung der Wettbewerbstätigkeit und zur späteren erfolgreichen Umsetzung durch uns oder einen anderen Partner.

In welcher Höhe fördert die KFW Bank und was sind förderungsfähige Kosten?

Der Höchstbetrag der förderungsfähigen Kosten zum Gründercoaching beträgt maximal 6.000, – EUR netto, wobei ein Tageshonorar den Maximalbetrag von 800, – EUR nicht überschreiten darf. Sollten Sie zum Vorsteuerabzug nicht berechtigt sein, besteht die Möglichkeit, dass die Mehrwertssteuer anteilig mitgefördert wird. Dabei darf aber der Bruttobetrag die maximal förderfähige Bemessungsgrundlage nicht überschreiten. Prozentual gesehen beträgt die Förderhöhe zum Gründercoaching in Sachsen 75 Prozent.

Was zahle ich als Unternehmer selbst?

Der Existenzgründer oder das StartUp in Sachsen trägt am Beraterhonorar einen Eigenanteil. Dieser liegt bei  Gründung aus der Arbeitslosigkeit bei 10 % und in allen anderen Fällen bei 25%. Fahrtkosten und sonstige vertraglich vereinbarte Kosten des Beraters werden ebenso mit gefördert. Liegt keine Umsatzsteuerbefreiung vor, so tragen Sie die Mehrwertssteuer auf den Nettorechnungsbetrag ebenfalls, diese bekommt man allerdings bei der nächsten Umsatzsteuervoranmeldung vom Finanzamt ( Finanzamt Leipzig II) zurück. Der Ablauf ist so, dass das beauftragende Unternehmen nach Antragstellung und darauf erfolgter Zustimmung der KFW Bank die Beratungsleistungen zunächst selbst trägt. Diese werden dann im jeweiligen Umfang von der KFW Bank an das beauftragende Unternehmen zurückerstattet.

Was und wer wird nicht gefördert?

Nicht gefördert beim Gründercoaching werden:

  • Beratungen in der Vorgründungsphase/ Coaching, welches überwiegend Rechts-, Steuer- und Versicherungsthemen umfasst
  • Designerarbeiten ( z.B. Webseiten entwerfen und sonstige Werbemittel gestalten)
  • Vertragserstellung/ Jahresabschlüsse/ Buchhaltung
  • Durchführung von EDV-Schulungen
  • Erarbeitung von EDV- Software
  • Gutachterliche Stellungnahmen
  • Vermittlungs – und Aquisitionstätigkeiten

Unternehmen, die nicht den EU-Kriterien für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) entsprechen werden leider nicht gefördert. Ebenso nicht Unternehmen mit drohender Insolvenz, Liqiditätsproblemen und unzuverlässigem Kapitaldienst. Unternehmen aus der Landwirtschaft, Fischerei, Aquakultur, Unternehmensberatung, Wirtschaftsprüfung und Steuerberatungen werden auch nicht gefördert.

Wie gehe ich nun vor um die KFW Förderung zu beantragen?

Alles läuft in erster Linie wie folgt ab:

  • suchen Sie sich einen Gründercoach aus,
  • dann stellen Sie einen Online-Antrag für ein Gründercoaching bei der KFW Bank,
  • Sie reichen bei dem zuständigen Regionalpartner ( z.B. HWK, RKW, IHK Leipzig) einenAntrag für eine Beratungsempfehlung ein,
  • Sie schließen dann nach erfolgter Zusage durch die KFW Bank einen Coachingvertrag mit dem jeweiligen Gründercoach
  • und reichen schließlich spätestens 12 Monate nach Förderzusage für das Gründercoaching Deutschland die notwendigen Abschlussunterlagen bei der KFW Bank ein (Gesamtrechnung des Gründercoachs, Schlussverwendungsnachweis, Kontoauszug als Beleg für die Zahlung Ihres Eigenanteils, ggf. Bescheinigung des Finanzamts oder von Ihrem Steuerberater über fehlende Vorsteuerabzugsberechtigung).
  • Den Rest übernehmen wir. Sie können sich jederzeit selbst informieren hier>>>:
Den Beratungszuschuss zahlt die KFW direkt an das beauftragende Unternehmen oder direkt an den Coach, wenn eine Abtretungsvereinbarung vorliegt!

Das „Gründercoaching Deutschland“ oder „Gründen in Leipzig“ ist eine Chance für alle jungen Unternehmer. Als Internet- Werbeagentur in Leipzig helfen wir mit unserem hohem Beratungsstandard Gründern und StartUps dabei von Beginn an alles richtig zu machen und begleiten Sie auf diesem Wege aktiv, sicher und kreativ!

Unser Erfolg lässt sich sehen! Nach über 11 Jahren aktiver, deutschlandweiter Beratertätigkeit der Internet- Werbeagentur Leipzig, konnten die verschiedensten Projekte Online, Offline, Multimedia, B2B, B2C, Handel, Öffentlichkeitsarbeit, Verwaltung, Verlage, Banken, Industrie, Pharma sowie die verschiedensten Dienstleistungsformen erfolgreich beraten und realisiert werden.

Eine Liste verschiedenster Auszüge und Referenzen für StartUps oder Gründer der Internet- Werbeagentur Leipzig finden Sie hier >>>